{"id":916,"date":"2016-08-05T11:45:51","date_gmt":"2016-08-05T09:45:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tkd-news.de\/?p=916"},"modified":"2016-08-08T12:50:23","modified_gmt":"2016-08-08T10:50:23","slug":"ein-ziemlich-mieses-spiel-der-etu","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.tkd-news.de\/?p=916","title":{"rendered":"Ein ziemlich mieses Spiel der ETU?"},"content":{"rendered":"<p><strong>(Ein Gastbeitrag von Peter Bolz) &#8211; Jeder kennt wohl das alte deutsche Sprichwort \u201eWer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!\u201c. Diese Weisheit bekommen immer die zu h\u00f6ren, die bei anderen mit aller Sch\u00e4rfe Verfehlungen kritisieren, die sie auch in gleicher oder in \u00e4hnlicher Form begehen. F\u00fcr viele ist so ein Verhalten eine ziemlich sch\u00e4bige Form von Doppelmoral.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Ganz offensichtlich hat sich auch die F\u00fchrungsspitze der Europ\u00e4ischen Taekwondo Union (ETU) vor zwei oder drei Jahren mit diesem \u201eDoppelmoral\u201c-Virus infiziert \u2013 und wird ihn einfach nicht mehr los. W\u00e4hrend die F\u00fchrungsriege der ETU bei ihren eigenen Mitgliedsnationen immer wieder angeblich begangene Verfehlungen gegen geltende Satzungen und Vorschriften mit drakonischen Mitteln sanktioniert, scheint sich ETU-Pr\u00e4sident Sakis Pragalos herzlich wenig Gedanken dar\u00fcber zu machen, ob seine Entscheidungen mit dem geltenden Regelwerk, also der ETU-Satzung und den Ordnungen, in Einklang stehen.<\/p>\n<p>Kein Wunder, dass sich immer mehr Mitglieder die Frage stellen, ob sich die ETU wirklich noch so f\u00fcr ihre Sportnationen einsetzt, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Mittlerweile sind immer mehr Mitglieder der Meinung, dass die Ordnung in der ETU so langsam aber sicher komplett verschwindet. Immer mehr haben das Gef\u00fchl, dass in der ETU inzwischen jeder machen kann, was er will \u2013 zumindest dann, wenn er zum Dunstkreis des Pr\u00e4sidenten geh\u00f6rt. Und das alles \u2013 und das ist das gef\u00e4hrliche daran &#8211; ganz offensichtlich ohne jegliche Kontrolle. Das bedeutet, das demokratische Verst\u00e4ndnis hat Risse bekommen.<\/p>\n<p><strong>Trauriger Rekordhalter<\/strong><br \/>\nEs ist ein sehr trauriger Rekord, der von der ETU aufgestellt wurde. Innerhalb von nur zwei Jahren hat \u201eunser\u201c europ\u00e4ischer Verband vier seiner eigenen nationalen Verb\u00e4nde suspendiert. Au\u00dferdem hat dieser Verband eines seiner eigenen Mitglieder aus dem Executive Board bei einer sch\u00e4bigen Rufmordkampagne unterst\u00fctzt, hat einen in seiner eigenen Nation in Ungnade gefallenen ehemaligen Pr\u00e4sidenten zum ETU-Ehrenpr\u00e4sident ernannt, hat gegen den Willen vieler Nationen die Europameisterschaft (U21) in ein Krisengebiet gelegt, hat offensichtlich mehrfach gegen die eigene Satzung und gegen die Satzung der WTF versto\u00dfen und \u2013 und das d\u00fcrfte wohl das Schlimmste sein &#8211; die Rechte der eigenen nationalen Mitglieder aus purem Eigennutz mit F\u00fc\u00dfen getreten.<\/p>\n<p>Wie drakonisch die ETU gegen seine eigenen Mitglieder vorgeht, wird schon alleine daran deutlich, dass weltweit au\u00dfer vier europ\u00e4ischen Suspendierungen nur ein einziger Fall bekannt ist, bei dem ebenfalls ein Verband suspendiert wurde. 2012 wurde Indien von der World Taekwondo Federation (WTF) suspendiert, weil es Differenzen mit dem indischen olympischen Verband gab. Man muss es noch einmal sagen: der <span style=\"text-decoration: underline;\">Weltverband<\/span> hat den indischen Verband suspendiert und nicht der kontinentale Verband, also nicht die Asian Taekwondo Union (ATU).<\/p>\n<p>Nach dem derzeitigen Kenntnisstand hat au\u00dfer der ETU noch kein einziger kontinentaler Verband eine Suspendierung ausgesprochen. Daf\u00fcr schlug der europ\u00e4ische Verband gleich vier Mal wohlgef\u00e4llig zu! Schon alleine das macht deutlich, mit welcher Holzhammer-Methode die ETU gegen ihre eigenen Nationen vorgeht. Man kann durchaus die Frage stellen, ob die Sanktionen tats\u00e4chlich nur im europ\u00e4ischen Interesse erforderlich waren oder ob \u2013 was allerdings nur hinter vorgehaltener Hand erz\u00e4hlt wird \u2013 dabei auch pers\u00f6nliche Interessen eine Rolle spielten.<\/p>\n<p><strong>Fadenscheinige Gr\u00fcnde<\/strong><br \/>\nDass es sich bei diesen suspendierten Nationen um Schweden, Belgien, Deutschland und zuletzt auch noch um Griechenland handelte, d\u00fcrfte allgemein bekannt sein. Nicht bekannt sind den meisten aber die Gr\u00fcnde, die zu diesen drakonischen Sanktionen aus der Sicht des ETU-Pr\u00e4sidenten erforderlich waren \u2013 und letztendlich dazu f\u00fchrten, dass den Sportlern, Vereinen und Funktion\u00e4ren damit die Teilnahme am Sportbetrieb nur noch mit Sondergenehmigungen m\u00f6glich waren.<\/p>\n<p>Ein kurzer Blick auf die angeblichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Suspendierungen lohnt sich. Im Falle von Schweden stellte die ETU nach den dort durchgef\u00fchrten Neuwahlen im Mai 2014 fest, dass die Satzung des schwedischen Verbandes nicht mit den Statuten der WTF und der ETU im Einklang seien. Daraufhin wurde Schweden \u2013 immerhin Mitglied der ETU seit 1977 &#8211; mehrfach aufgefordert, die eigene Satzung zu \u00e4ndern. Schweden erkl\u00e4rte im September 2014, dass aus zeitlichen Gr\u00fcnden eine neue Satzung erst im April 2015 beschlossen werden k\u00f6nne. Daraufhin wurde Schweden im Oktober 2014 von der ETU suspendiert.<\/p>\n<p>Belgien wurde dann im November 2014 suspendiert, und zwar ebenfalls wegen scheinbar grober Verletzungen der ETU- und WTF-Statuten. Ob es bei dieser Suspendierung tats\u00e4chlich nur um die belgische Statuten ging, wird mittlerweile immer st\u00e4rker angezweifelt. Die wahren Hintergr\u00fcnde dieser Suspendierung liegen, zumindest f\u00fcr die Basis, im Dunkeln. Belgien war 1976 eines der Gr\u00fcndungsmitglieder der ETU. Mit anderen Worten, 38 Jahre lang interessierte sich niemand f\u00fcr die Statuten des belgischen Verbandes!<\/p>\n<p>Im Februar 2016 wurde Deutschland von ETU-Pr\u00e4sident Sakis Pragalos suspendiert. Als Grund f\u00fcr die \u00fcberraschende Suspendierung bezog sich Sakis Pragalos auf ein Schreiben des damaligen umstrittenen deutschen Pr\u00e4sidenten Park Soo-Nam, der dem engeren Kreis von Sakis Pragalos zuzurechnen ist. Wie sich herausstellte, handelte sich bei dem Schreiben um eine E-Mail, in der Park Soo-Nam ganz offen um eine Suspendierung des deutschen Pr\u00e4sidiums &#8211; also seiner Widersacher, mit denen er beim Gericht einen Streit hatte &#8211; bat. Auf den Punkt gebracht handelte es sich \u2013 zumindest in diesem Fall &#8211; um eine \u201ebestellte\u201c Suspendierung! (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/?p=596\" target=\"_blank\">siehe &#8211; Bericht<\/a>)<\/p>\n<p>Griechenland war dann im M\u00e4rz 2016 an der Reihe. Wie einem Schreiben des ETU-Pr\u00e4sidenten Sakis Pragalos an das griechische Sportministerium entnommen werden konnte, ging es bei dieser \u201emit sofortiger Wirkung\u201c ausgesprochenen Suspendierung eigentlich nur darum, dass vom griechischen Ministerium das ETU-Trainer-Lizenz-System nicht anerkannt wurde. Weshalb die ETU-F\u00fchrung in diesem Fall eine Suspendierung gegen alle griechischen Sportler, Trainer und Funktion\u00e4re aussprach, ist nicht ganz nachvollziehbar. Vermutet wird, dass man das griechische Ministerium damit zwingen wollte, das Lizenz-System rund um die griechischen Trainer doch noch anzuerkennen \u2013 was das Ministerium nat\u00fcrlich strikt ablehnte! (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/?p=669\" target=\"_blank\">siehe Bericht<\/a>)<\/p>\n<p><strong>Ein europ\u00e4isches Trauerspiel<\/strong><br \/>\nEs ist schon erstaunlich, wie knallhart die ETU bei ihren eigenen Mitgliedsnationen auf die Einhaltung der Satzungen pocht. Wenn es aber darum geht, die eigenen Interessen durchzusetzen, hat man in der ETU-F\u00fchrung \u00fcberhaupt keine Skrupel, die Vorschriften der WTF-Satzung und die Vorgaben in der eigenen Satzung zu missachten. Dies war sehr oft dann der Fall, wenn es um lukrative Einnahmequellen ging.<\/p>\n<p>Zu den j\u00fcngsten Beispielen, bei denen dieses europ\u00e4ische Trauerspiel aufgef\u00fchrt wurde, geh\u00f6rt so gut wie alles rund um den sogenannten WTF Presidents Cup. Viele Details, die mit der Organisation dieses G2-Turniers im Zusammenhang stehen, kann man eigentlich nur als dubios bezeichnen und geben deshalb auch Anlass f\u00fcr wilde Spekulationen.<\/p>\n<p>\u00dcblicherweise kommen nur die Pr\u00e4sidiumsmitglieder der nationalen Verb\u00e4nde als Ansprechpartner f\u00fcr die ETU-F\u00fchrung in Frage, vor allem dann, wenn es darum geht, eine geplante Meisterschaft im Hoheitsgebiet dieser Nation durchzuf\u00fchren. Alles andere k\u00e4me einer Einmischung in nationale Angelegenheiten gleich. Und so etwas ist gem\u00e4\u00df Artikel 16.1 Nr. 1 der WTF-Satzung nicht statthaft. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/01_WTF_Statutes_May_11_2015.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Bis heute kann sich niemand so richtig erkl\u00e4ren, weshalb es sich ETU-Pr\u00e4sident Sakis Pragalos in den Kopf gesetzt hat, den WTF Presidents Cup unbedingt mit dem deutschen Landesverband in Nordrhein-Westfalen (NWTU) auszurichten. Gem\u00e4\u00df Artikel 17.6 der ETU-Satzung richten eigentlich nur die nationalen Mitgliedsverb\u00e4nde die von der ETU gef\u00f6rderten Meisterschaften \u2013 mit Zustimmung der ETU \u2013 aus. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen wird in der ETU-Satzung kein einziges Mal erw\u00e4hnt! (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/03_etu_statutes_approved_council_2015_c.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Dass neben dem allgemeinen Unverst\u00e4ndnis f\u00fcr das satzungswidrige Verhalten auch eine Portion Unbehagen mitschwang, lag unter anderem wohl auch daran, weil es sich bei dem damaligen NWTU-Pr\u00e4sident um den anderweitig ins Kreuzfeuer geratenen ETU-Schatzmeister Antonio Barbarino handelte. Wie allgemein bekannt sein d\u00fcrfte, wurde Antonio Barbarino von den NWTU-Vereinen als Pr\u00e4sident abgew\u00e4hlt und Musa Cicek zum neuen Pr\u00e4sident der NWTU gew\u00e4hlt. Erst danach stellte sich heraus, dass es bez\u00fcglich der Ausrichtung des Presidents Cup kein Vertrag zwischen der ETU und der NWTU existierte.<\/p>\n<p><strong>Null Transparenz<\/strong><br \/>\nWer letztendlich der Verhandlungspartner der ETU war, steht bis heute nicht fest. Angeblich wurde der Presidents Cup von einem bis heute offiziell nicht bekannten deutschen Verein aus dem Dunstkreis des Antonio Barbarino sowie mit tatkr\u00e4ftiger Unterst\u00fctzung von Kenneth Schunken &#8211; dem pers\u00f6nlichen Sekret\u00e4r von Pr\u00e4sident Pragalos \u2013 durchgef\u00fchrt. Fest steht eigentlich nur, dass auch ETU-Schatzmeister Antonio Barbarino die F\u00e4den in der Hand hielt. Und genau das erzeugt bei vielen ein deutliches Unbehagen. Der Schatzmeister wird n\u00e4mlich laut Satzung vom ETU-Pr\u00e4sident ernannt. Schon alleine um Ger\u00fcchten vorzubeugen, h\u00e4tte man bei dieser obskuren Ausrichterei f\u00fcr ein Minimum an Transparenz sorgen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich soll hier nichts unterstellt werden. Aber wenn der ETU-Pr\u00e4sident einen Schatzmeister ernennt und dann anschlie\u00dfend mit diesem \u2013 am nationalen Verband vorbei \u2013 vollkommen intransparent und in un\u00fcblicher Manier ein internationales Turnier ausrichtet, dann darf man sich \u00fcber aufkommende Ger\u00fcchte nicht wundern.<\/p>\n<p>Nur am Rande sei hier erw\u00e4hnt, dass im Zusammenhang mit der Organisation dieses Turniers auch eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet wurde.<\/p>\n<p>Bereits bei den Vorbereitungen des WTF Presidents Cup wurde auch f\u00fcr Au\u00dfenstehende deutlich, dass in der personell zum Teil neu besetzten ETU-Spitze ein krasser Gesinnungswandel stattgefunden hat. W\u00e4hrend man unter der Zeit des ehemaligen Generalsekret\u00e4rs Gerrit Eissink peinlich genau darauf achtete, dass alle Beschl\u00fcsse im Sinne des geltenden Rechts durchgef\u00fchrt wurden, hat sich die ETU f\u00fcr Au\u00dfenstehende zu einem wahren Tollhaus entwickelt, bei dem Regeln offensichtlich keine Rolle mehr spielen.<\/p>\n<p><strong>Wilde Versprechungen<\/strong><br \/>\nDies wurde auch beim WTF Presidents Cup deutlich. Um m\u00f6glichst viele Teilnehmer anzulocken, machte die ETU-F\u00fchrung die Zusage, dass sich jeder Medaillengewinner automatisch f\u00fcr die Teilnahme an der n\u00e4chsten Europameisterschaft qualifiziert hat, und zwar f\u00fcr die Alters- und Gewichtsklasse, in der er die Medaille gewonnen hat.<\/p>\n<p>Um den nationalen Verb\u00e4nden ihr jahrzehntelang bestehendes Recht auf die Nominierung ihrer Wettk\u00e4mpfer zu entziehen, wurde von der ETU eine eigene Ordnung erstellt. In dieser aus f\u00fcnf Artikeln bestehenden \u201eBylaw WTF Presidents Cup\u201c (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/04_wtf_presidents_cup_bylaws.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>) wurde den nationalen Verb\u00e4nden vorgeschrieben, dass sie die Medaillengewinner des WTF Presidents Cups nicht daran hindern d\u00fcrfen, bei den Europameisterschaften an den Start zu gehen. Mit anderen Worten, die Mitgliedernationen sollen gezwungen werden, auf ihre bisherigen alleinigen Nominierungsrechte zu verzichten und die Einmischung in ihre nationale Souver\u00e4nit\u00e4t klaglos zu dulden. Die von der ETU nominierten Sportler gehen bei den Europameisterschaften als angebliche Mitglieder des jeweiligen Nationalkaders \u2013 und nicht als ETU-Nominierte \u2013 an den Start!<\/p>\n<p>Das extra f\u00fcr den WTF Presidents Cup erstellte Konzept sowie die daf\u00fcr extra erlassene \u201eBylaw WTF Presidents Cup\u201c wurde den Nationen am 20. Oktober 2015 bei einem ETU Council Meeting in Riga (Lettland) im Rahmen einer Pr\u00e4sentation vom ETU-Schatzmeister Antonio Barbarino vorgestellt. Eine Abstimmung \u00fcber diese Bylaw gab es nicht. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/05_AGENDA-_Council_20_10_2015_final.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p><strong>Ein Verband dreht durch<\/strong><br \/>\nNachdem es die Nationen ohne Proteste akzeptierten, dass sich die ETU bei der Nominierung der Wettk\u00e4mpfer f\u00fcr internationale Meisterschaften ein Mitspracherecht einr\u00e4umte, verlor man in der europ\u00e4ischen Zentrale in Athen offensichtlich jede Hemmung. In einer Folgezeit wurden die Nominierungsregeln kurzfristig mehrfach ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Kurz vor der Er\u00f6ffnung des Presidents Cup hie\u00df es pl\u00f6tzlich, dass sich nicht jeder Medaillengewinner qualifizieren w\u00fcrde, sondern \u201enur\u201c die Goldmedaillengewinner. Ernstzunehmende Gr\u00fcnde, weshalb die Nominierung so schnell wieder ge\u00e4ndert wurde, sind nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob f\u00fcr diese neuerliche \u00c4nderung auch die \u201eBylaw WTF Presidents Cup\u201c ge\u00e4ndert wurden.<\/p>\n<p>Offensichtlich gab es wohl einige Herren in der ETU-Spitze, die mit den ge\u00e4nderten Nominierungskriterien immer noch nicht so recht zufrieden waren. Aus diesem Grund \u00e4nderten sie einen Monat vor der anstehenden Europameisterschaft der Junioren (U21) noch einmal die bereits jetzt schon recht merkw\u00fcrdigen Nominierungskriterien.<\/p>\n<p><strong>Zwei Wettk\u00e4mpfer pro Nation<\/strong><br \/>\nIn einem Schreiben vom 27. Juni 2016 forderte Pr\u00e4sident Sakis Pragalos die <span style=\"text-decoration: underline;\">Council Member<\/span> auf, der ETU bis sp\u00e4testes 6. Juli 2016 per E-Mail zuzustimmen, dass jede Nation bei der Europameisterschaft (U21) zwei Teilnehmer pro Gewichtsklasse nach Grozny schicken d\u00fcrfe. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/06_Letter-to-Council-Members.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Am 7. Juli 2016 teilte Sakis Pragalos den <span style=\"text-decoration: underline;\">Council Member<\/span> mit, dass der Beschluss mit 27 Stimmen und ohne Gegenstimme angenommen wurde und deshalb bei der Europameisterschaft (U21) von jeder Nation zwei Teilnehmer pro Gewichtsklasse an den Start gehen d\u00fcrfen. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/07_Presidents-letter-E-VOTING.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>) Zusammen mit dem \u201eGoldmedaillengewinner\u201c konnte eine Nation demzufolge maximal drei Teilnehmer pro Gewichtsklasse an den Start schicken.<\/p>\n<p>Vielleicht gibt es mittlerweile noch einen weiteren Beschluss, vielleicht haben aber auch nicht alle Nationen das neue ETU-Nominierungssystem verstanden. Russland und die T\u00fcrkei meldeten n\u00e4mlich in mehreren Gewichtsklassen mehr als die \u201eerlaubten\u201c Zwei-plus-eins-Teilnehmer an. In der Klasse der Herren bis 54 kg standen f\u00fcnf russische Wettk\u00e4mpfer auf der Pool-Liste, wobei der \u201eGoldmedaillengewinner\u201c aus Rum\u00e4nien kam. In den Klassen 74 Kilogramm und 87 Kilogramm meldete Russland vier Teilnehmer an und in den Klassen 57 Kilogramm, 67 Kilogramm und 80 Kilogramm jeweils drei. Die T\u00fcrkei war etwas zur\u00fcckhaltender und nur in den Klassen bis 58 Kilogramm und 63 Kilogramm jeweils vier Wettk\u00e4mpfer ins Rennen schickt und drei in der Klasse bis 80 Kilogramm.<\/p>\n<p>Ganz ehrlich, strukturierte Entscheidungen sehen wirklich anders aus!<\/p>\n<p><strong>Wer legt die Nominierungskriterien fest?<\/strong><br \/>\nSeit der Gr\u00fcndung des Weltverbandes WTF war es immer das alleinige Recht der nationalen Verb\u00e4nde, die Teilnehmer auszuw\u00e4hlen und zu benennen, die f\u00fcr ihre Nation bei internationalen Meisterschaften an den Start gehen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Jetzt stellt sich nat\u00fcrlich die Frage, wer die Regelung hinsichtlich der Nominierungen der nationalen Sportler zu internationalen Meisterschaften \u00fcberhaupt \u00e4ndern darf? Darf ein kontinentaler Verband seinen Mitgliedern so ein elementares Recht wie die Nominierung seiner Wettk\u00e4mpfer in einer Nacht-und-Nebel-Aktion entziehen? Nur weil man m\u00f6glichst viele Wettk\u00e4mpfer f\u00fcr die Teilnahme am WTF Presidents Cup k\u00f6dern wollte.<\/p>\n<p>Es stellt sich nat\u00fcrlich auch die Frage, ob der Weltverband die Nominierungskriterien ohne Zustimmung und hinter dem R\u00fccken der Nationen im Hau-Ruck-Verfahren ab\u00e4ndern darf? Darf der Weltverband einem kontinentalen Verband einfach mal so erlauben, dass dieser seine eigenen \u201eBylaws\u201c aufstellt? Schaut der Weltverband dem Treiben der ETU nur deshalb tatenlos zu, weil der WTF Presidents Cup laut Artikel 1.1 dieser Bylaws zu Ehren des WTF-Pr\u00e4sidenten Dr. Chungwon Choue durchf\u00fchrt wurde? Ist das die Rechtfertigung, dass man die Competition Rules der WTF missachtet? Man darf gespannt sein, wie der olympische Weltverband WTF auf so eine Respektlosigkeit reagiert.<\/p>\n<p><strong>Missachtung der WTF Anti-Doping Rules?<\/strong><br \/>\nWenn der Weltverband es zul\u00e4sst, dass ein Verband wie die ETU eigenm\u00e4chtig die \u201eBylaws WTF Presidents Cup\u201c erstellen darf und dabei die Vorschriften der Competition Rules missachtet, dann bewegt er sich auf sehr d\u00fcnnem Eis.<\/p>\n<p>Laut den WTF Competition Rules m\u00fcssen sich alle Wettk\u00e4mpfer, die bei Meisterschaften der WTF an den Start gehen, zwingend an die Richtlinien der \u201eWTF Anti-Doping Rules\u201c halten. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/08_Final_WTF_Anti-Doping_Rules_In_force_as_of_January__2015.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Wie aus den 88 Seiten bestehenden WTF Anti-Doping Rules entnommen werden kann, werden die nationalen Verb\u00e4nde verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Mitglieder ihres Nationalkaders sich peinlich genau an die Vorschriften der WTF Anti-Doping Rules halten, die \u00fcbrigens im Einklang mit dem WADA Code 2016 stehen m\u00fcssen. Bei Verfehlungen werden die nationalen Verb\u00e4nde in die Haftung genommen.<\/p>\n<p>Nachdem die ETU durch die \u00c4nderung der WTF Competition Rules beschlossen hat, dass auch sie als europ\u00e4ischer Verband die Medaillengewinner des WTF Presidents Cup f\u00fcr die Teilnahme an den Europameisterschaften nominieren d\u00fcrfen, \u00fcbernimmt die ETU auch die Verantwortung f\u00fcr diese Wettk\u00e4mpfer. Ob in solchen F\u00e4llen auch die WTF in der Pflicht steht, m\u00fcsste noch gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Von der ETU wurden Medaillengewinner des Presidents Cup \u00fcber das WTF-Anmeldesystem \u201eHangastar\u201c als Teilnehmer f\u00fcr die Europameisterschaft (U21) angemeldet, indem man offenbar daf\u00fcr einfach das Benutzerkonto der Mitgliedsnationen nutzte. Und zwar ohne Wissen der nationalen Verb\u00e4nde. Schon dies macht deutlich, dass der europ\u00e4ische Verband sehr massiv auf sein neuerworbenes Nominierungsrecht dr\u00e4ngt. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/?p=855\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Dem Weltverband wird angesichts des doch recht brisanten Themas dringend empfohlen, im Bezug auf die WTF Anti-Doping Rules so schnell wie m\u00f6glich f\u00fcr Klarheit zu sorgen. Und das kann nur bedeuten, dass sie die ETU in ihre Schranken weist oder die WTF Anti-Doping Rules und nat\u00fcrlich auch die Competition Rules neu zu \u00fcberarbeiten.<\/p>\n<p><strong>Verzahnung zwischen WTF und ETU<\/strong><br \/>\nWelches Gremium darf beim Weltverband oder bei der ETU \u00fcber einen Beschluss zur \u00c4nderung der Nominierungskriterien \u2013 sofern es \u00fcberhaupt rechtlich m\u00f6glich ist \u2013 abstimmen? Die Council Member oder die nationalen Pr\u00e4sidenten der Generalversammlung? Oder reicht es schon aus, wenn der WTF-Pr\u00e4sident oder der ETU-Pr\u00e4sident ihre Zustimmung geben?<\/p>\n<p>Diese und \u00e4hnliche Fragen sind bei olympischen Sportfachverb\u00e4nden in deren Satzungen und den dazugeh\u00f6rigen Ordnungen bis ins kleinste Detail geregelt.<\/p>\n<p>Wer sich die Satzung der WTF und der ETU durchliest, dem f\u00e4llt sofort auf, dass die ETU-Satzung im Einklang mit der WTF-Satzung steht. Beide Satzungen haben gr\u00f6\u00dftenteils den gleichen Wortlaut.<\/p>\n<p>Im Artikel 3.1 der ETU-Satzung wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass das Regelwerk des Weltverbandes von der ETU als bindend anerkannt wird und die Grundlage f\u00fcr die Satzung der ETU darstellt. Damit wurde klar definiert, dass immer das Recht der WTF an erster Stelle steht. Die ETU kann demzufolge kein Regelwerk \u00e4ndern, wenn dies von der WTF nicht ausdr\u00fccklich erlaubt wird.<\/p>\n<p><strong>Die Satzung der WTF<\/strong><br \/>\nIn der Satzung der WTF wird im Artikel 3.2 ausgef\u00fchrt, dass alle Meisterschaften nach dem Regelwerk der WTF und den Ausf\u00fchrungen in den \u201eCompetition Rules\u201c zu erfolgen haben. In diesen so genannten Competition Rules sind alle Eckpunkte rund um einen Turnierablauf festgelegt. Um weltweit einen einheitlichen Turnierablauf zu gew\u00e4hrleisten, sind diese Eckpunkte f\u00fcr alle Ausrichter von Meisterschafen bindend. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/01_WTF_Statutes_May_11_2015.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Im Artikel 4 dieser Competition Rules wird unter anderem auch festgelegt, wer die Wettk\u00e4mpfer f\u00fcr ein WTF-Turnier qualifizieren darf. W\u00f6rtlich hei\u00dft es im Artikel 4.1 Nr. 2 unter der \u00dcberschrift \u201eQualification of Contestant\u201c (\u201eQualifikation der Wettk\u00e4mpfer\u201c): (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/02_wtf-competition_rules_interpretation-may-11_2015.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>\u201c<em><span style=\"color: #800000;\">One recommended by the WTF National Association<\/span><\/em>\u201d<\/p>\n<p>auf deutsch:<br \/>\n\u201e<em><span style=\"color: #800000;\">Eine(r) \/ Jemand, der von dem WTF-Nationalverband empfohlen wurde<\/span><\/em>\u201d<\/p>\n<p>Vom Weltverband wurde demzufolge eindeutig festgelegt, dass nur die nationalen Verb\u00e4nde einen Wettk\u00e4mpfer f\u00fcr ein WTF-Turnier nominieren d\u00fcrfen. Eine Ausnahme f\u00fcr die ETU wird im Artikel 4 der Competition Rules nicht erw\u00e4hnt!<\/p>\n<p>Im Kommentar zum Artikel 4 wurde von der WTF auf Seite 10 ausf\u00fchrlich ausgef\u00fchrt, dass die nationalen Verb\u00e4nde \u2013 und nicht die ETU! \u2013 gegen\u00fcber der WTF daf\u00fcr zu sorgen haben, dass die nominierten Wettk\u00e4mpfer(innen) medizinisch untersucht wurden, nicht schwanger sind und mit angemessener Gesundheit und Fitness am Turnier teilnehmen werden. Au\u00dferdem wurden alle nationalen Verb\u00e4nde verpflichtet, die Unfall- und Krankenversicherung und die zivilrechtliche Haftung f\u00fcr ihre Wettk\u00e4mpfer w\u00e4hrend der WTF-gef\u00f6rderten Meisterschaften zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Nur um Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen: Unter Artikel 1 der Competition Rules wird von der WTF ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Competition Rules sowohl f\u00fcr die WTF als auch f\u00fcr die kontinentalen Verb\u00e4nde und die nationalen Verb\u00e4nde gelten. Mit anderen Worten, auch die ETU hat sich gef\u00e4lligst an dieses Regelwerk zu halten.<\/p>\n<p>Um es auf den Punkt zu bringen. Die Vorgaben, wer die Wettk\u00e4mpfer f\u00fcr internationale Meisterschaften nominieren darf, werden von der WTF geregelt. Die ETU hat kein Recht, diese Regelung in eigener Selbstherrlichkeit abzu\u00e4ndern. In ihrer eigenen Satzung hat sich die ETU im Artikel 21.1 ausdr\u00fccklich dazu verpflichtet, bei allen ETU-Meisterschaften die WTF Competition Rules beachten. (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/03_etu_statutes_approved_council_2015_c.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>Trotz dieses Lippenbekenntnisses hat die ETU \u2013 mit vollem Vorsatz und entgegen der geltenden Satzung der WTF &#8211; ihren Mitgliedsnationen ihr alleiniges Recht auf die Nominierung ihrer Wettk\u00e4mpfer genommen. Pr\u00e4sident Sakis Pragalos hat aber auch vor aller \u00d6ffentlichkeit dem ganzen Weltverband und vor allem auch dem WTF-Pr\u00e4sident Dr. Chung-Won Choue sehr deutlich gezeigt, dass er sich auch nicht von der WTF davon abhalten lassen will, seine eigenen Interessen durchzudr\u00fccken. Wenn man bedenkt, dass der WTF Presidents Cup laut Artikel 1.1 der Byaw nur zu Ehren von Dr. Choue ins Leben gerufen wurde, ist das schon ein starkes St\u00fcck!<\/p>\n<p><strong>Trickreich die Rechte der Generalversammlung missachtet<\/strong><br \/>\nIn den letzten zwei Jahren hat die ETU-F\u00fchrung immer wieder die Rechte ihrer Mitglieder ziemlich trickreich missachtet. Deshalb soll nachfolgend auch einmal auf diese speziellen Rechte der Mitgliedernationen eingegangen werden.<\/p>\n<p>Sowohl bei beim Weltverband als auch bei der ETU ist die Generalversammlung das h\u00f6chste Organ. Bei der ETU setzt sich die Generalversammlung gem\u00e4\u00df Artikel 7.1 der ETU-Satzung aus den Vertretern der 50 nationalen Verb\u00e4nde sowie dem Council zusammen.<\/p>\n<p>Im so genannten Council sind neben dem Pr\u00e4sidenten, den sechs Vizepr\u00e4sidenten, dem Generalsekret\u00e4r und dem Schatzmeister auch die 24 Council Member vertreten.<\/p>\n<p>Rein rechnerisch besteht die Generalversammlung aus insgesamt 83 Stimmberechtigten.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens, drei der sechs Vizepr\u00e4sidenten und 10 der 24 Council Member darf der ETU-Pr\u00e4sident \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer! \u2013 ernennen.<\/p>\n<p><strong>Die Aufgaben der Council Member<\/strong><br \/>\nDie Aufgaben der Council Member werden in der ETU-Satzung im Artikel 8.2 aufgef\u00fchrt. Unter Buchstabe c) wird dort angef\u00fchrt: (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/03_etu_statutes_approved_council_2015_c.pdf\" target=\"_blank\">siehe Link<\/a>)<\/p>\n<p>\u201e<em><span style=\"color: #800000;\">Formulation, proposals of amendments and repeals of the ETU<\/span><\/em><br \/>\n<em><span style=\"color: #800000;\"> Statutes, ETU regulations and Rules on Organization and Operation<\/span><\/em><br \/>\n<em><span style=\"color: #800000;\"> of International Taekwondo championships, and bylaws and codes.<\/span><\/em>\u201c<\/p>\n<p>auf deutsch:<br \/>\n\u201e<span style=\"color: #800000;\"><em>Formulierung, \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge und Aufhebungen der ETU-<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> Statuten, ETU-Vorschriften und Regeln f\u00fcr die Organisation und<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> Durchf\u00fchrung der Internationalen Taekwondo Meisterschaften, und<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> Statuten und Codes.<\/em><\/span>\u201c<\/p>\n<p>Die Council Member haben also nur das Recht, eine \u201eFormulierung\u201c f\u00fcr die beabsichtigten \u00c4nderungen auszuarbeiten.<\/p>\n<p><strong>Die Befugnisse der Generalversammlung<\/strong><br \/>\nGanz anders sieht es da mit den Rechten der Generalversammlung aus. Dort sind im Artikel 7.2 vor allem die unter Buchstabe b) und Buchstabe e) aufgef\u00fchrten Befugnisse von Bedeutung.<\/p>\n<p>Unter Buchstabe b) hei\u00dft es: (<a href=\"http:\/\/www.tkd-news.de\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/03_etu_statutes_approved_council_2015_c.pdf\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #800000;\"><em>siehe Link<\/em><\/span><\/a>)<\/p>\n<p>\u201e<span style=\"color: #800000;\"><em>Approval of formulation, amendments and repeals of the ETU bylaws<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> and regulations and Rules on Organization and Operation of Inter-<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> national \/ European Taekwondo championships;<\/em><\/span>\u201c<\/p>\n<p>auf deutsch:<br \/>\n\u201e<span style=\"color: #800000;\"><em><strong>Genehmigung<\/strong> der Formulierung, \u00c4nderung und Aufhebungen der<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> ETU-Statuten und Vorschriften und Regeln f\u00fcr die Organisation und<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> den Betrieb von internationalen \/ europ\u00e4ischen Taekwondo-Meister-<\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><em> schaften;<\/em><\/span>\u201c<\/p>\n<p>Und im ebenfalls recht relevanten Buchstaben e) wurde festgehalten:<\/p>\n<p>\u201e<em><span style=\"color: #800000;\">other matters of importance;<\/span><\/em>\u201c<\/p>\n<p>auf deutsch:<br \/>\n\u201e<span style=\"color: #800000;\"><em>andere Angelegenheiten von Bedeutung;<\/em><\/span>\u201c<\/p>\n<p>Beim Vergleich der Aufgaben der Council Member und der Befugnisse der Generalversammlung wird eigentlich schnell deutlich, dass den Council Members nur das Recht zusteht, den Wortlaut f\u00fcr die die beabsichtigten \u00c4nderungen des Regelwerks und der Beschl\u00fcsse zu formulieren.<\/p>\n<p><strong>Der Knackpunkt mit der \u201eFormulierung&#8220;<\/strong><br \/>\nAnschlie\u00dfend \u2013 und das ist genau der Knackpunkt &#8211; m\u00fcssen aber diese vorformulierten \u00c4nderungsw\u00fcnsche von der Generalversammlung genehmigt werden. Pr\u00e4sident Sakis Pragalos und sein Mitarbeiterstab muss sich also jede noch so kleine \u00c4nderung beim Regelwerk oder aber auch \u201eandere Angelegenheiten von Bedeutung\u201c von der Generalversammlung genehmigen lassen.<\/p>\n<p>Unter dem Passus \u201eandere Angelegenheiten von Bedeutung\u201c fallen beispielsweise die Suspendierungen von Schweden, Belgien, Deutschland und Griechenland. Darunter fallen aber auch die Ausnahmen von dieser Suspendierung. Es kann also nicht sein, dass ein ETU-Pr\u00e4sident im Alleingang einen seiner Mitgliedsverb\u00e4nde wegen Verfehlungen gegen die ETU-Satzung vom gesamten Sportbetrieb suspendiert, danach aber aus eigener Gnade den suspendierten Wettk\u00e4mpfern \u2013 gemeint sind hier die griechischen Wettk\u00e4mpfer &#8211; die Teilnahme an einem internationalen Turnier erlaubt.<\/p>\n<p>Ob auch die Ernennung einer Person zum ETU-Ehrenpr\u00e4sidenten als \u201eandere Angelegenheit von Bedeutung\u201c anzusehen ist, m\u00fcsste und sollte f\u00fcr die Zukunft ebenfalls gekl\u00e4rt werden. Vielleicht k\u00f6nnte man sich dann darauf einigen, dass man bei der Auswahl der in Frage kommenden Kandidaten immer die Personen ausschlie\u00dft, die als Funktion\u00e4re vors\u00e4tzlich gegen die Satzung versto\u00dfen haben.<\/p>\n<p><strong>Die letzte Konsequenz<\/strong><br \/>\nNat\u00fcrlich steht nicht fest, wer innerhalb der ETU-F\u00fchrung die st\u00e4ndigen Verfehlungen gegen die ETU-Satzung initiiert hat. Tatsache ist aber, dass Sakis Pragalos als Pr\u00e4sident der ETU die Verantwortung f\u00fcr die permanenten Verfehlungen tr\u00e4gt und f\u00fcr die Missachtung der Mitgliederrechte verantwortlich gemacht werden muss.<\/p>\n<p>Und damit w\u00e4ren wir eigentlich wieder am Anfang dieses Artikels. Welche Konsequenz soll und kann man denn von einem Pr\u00e4sidenten erwarten, der mehrere Nationen mit der Begr\u00fcndung suspendiert hat, dass diese gegen die ETU-Satzung versto\u00dfen h\u00e4tten? <strong>Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re sicherlich ein ehrenvoller R\u00fccktritt.<\/strong><\/p>\n<pre><em>Anmerkung der Redaktion: Gastbeitr\u00e4ge geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder und nicht die Meinung der Redaktion.<\/em><\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Ein Gastbeitrag von Peter Bolz) &#8211; Jeder kennt wohl das alte deutsche Sprichwort \u201eWer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!\u201c. Diese Weisheit bekommen immer die zu h\u00f6ren, die bei anderen mit aller Sch\u00e4rfe Verfehlungen kritisieren, die sie auch in gleicher oder in \u00e4hnlicher Form begehen. 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