DTU verlängert Frist zur Prüferlizenzerteilung 2017

Seit einigen Monaten ist klar, das Prozedere zur Erteilung der Prüferlizenz 2017 für alle aktuellen DTU-Prüfer obliegt nicht mehr den Landesverbänden. Lizenzanträge müssen nunmehr direkt an den Bundesprüfungsreferenten gerichtet werden.

Die DTU hatte gute Gründe Veränderungen zur Vergabe der Prüferlizenz vorzunehmen. Der Werdegang, welcher die DTU veranlasst hat, das Vergabewesen umzukrempeln und nun zentral zu steuern, dürfte vermutlich jedem bekannt sein. Falls nicht, hier kann man es nachlesen.
Wie dem auch sei, alle DTU-Prüfer hatten bis zum 31.10.2016 den Antrag wie auch bestimmte Unterlagen nicht mehr an den NWTU- sondern an den DTU-Prüfungsreferenten zu richten.
Offenbar scheint die Änderung aber nicht bei allen angekommen zu sein. Viele Prüfer haben den bisher bekannten Weg gewählt, nicht fristgerecht oder nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht, so dass eine nicht unwesentliche Anzahl nun Gefahr läuft keine Lizenz für 2017 erteilt zu bekommen.
Auch der Prüfungsreferent der NWTU wurde mit der Problematik konfrontiert, das Thema kam beim Vorstand der NWTU auf die Tagesordnung. Eine erste Kontaktaufnahme mit der DTU hat ergeben, dass auch dort das Problem erkannt wurde. Das Ansinnen der NWTU, wenigstens noch für 2017 eine pragmatische Lösung zu finden, stieß auf offene Ohren und man hatte bereits schnell reagiert. Die Frist zur Vervollständigung fehlender Unterlagen ist einmalig bis zum 30.11.2016 verlängert worden. Insofern hat jeder DTU-Prüfer nunmehr noch einmal die Gelegenheit, fehlende Unterlagen nachzureichen.

Autor: Der Jo

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