Gerichtsurteil: Dachverband darf Aufnahme des TUNRW nicht vollziehen

Gestern erreichte uns eine Nachricht, die wie ein Paukenschlag wirken dürfte. Das Landgericht Duisburg untersagt dem Dachverband für Budotechniken, die Aufnahme des TUNRW als Mitglied zu vollziehen.

Das Langericht Duisburg hat im einstweiligen Verfügungsverfahren geurteilt, dass der auf der Mitgliederversammlung des Dachverbandes gefasste Beschluss zur Aufnahme des TUNRW nicht vollzogen werden darf.
Darüber hinaus wird dem Dachverband untersagt, den TUNRW unmittelbar oder mittelbar so zu behandeln, als sei dieser vollwertiges Mitglied. Insbesondere untersagt ist es, dem TUNRW mitgliedschaftliche Rechte einzuräumen oder sonstige Vorteile finanzieller oder rechtlicher Art zu gewähren.

Hintergründe
Im Mai 2016 nahm der Dachverband für Budotechniken den TUNRW als vorläufiges Mitglied auf, obwohl eine Eintragung im Amtsgericht als „e.V.“ nicht vorlag. Der Einspruch und Hinweis der NWTU auf die fehlende Körperschaft wie auch auf die Satzungswidrigkeit wurde vom Dachverband nicht beantwortet und schlicht ignoriert. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass der Präsident des TUNRW, Antonio Barbarino, zugleich Vizepräsident im Dachverband für Budotechniken ist.
Auf der Mitgliederversammlung im September 2016 wurde die Einsicht in die Aufnahmeunterlagen des TUNRW nicht gestattet. Man sollte sich mit dem lapidaren Aufnahmegesuch zufrieden geben sowie mit der Zusicherung von Peter Frese (Präsident des Judoverbandes in NRW) alles wäre in Ordnung.

Personelle Verstrickungen im Dachverband
Das Gericht bestätigt in dem Urteil, dass auf der Versammlung die Mitgliedschaftsrechte zu lasten der NWTU in nicht akzeptabler Weise verletzt wurden.
Die Verweigerungshaltung des Präsidiums des Dachverbandes für Budotechniken verstösst gemäß Urteil des Landgerichtes gegen gesetzliche Vorschriften. Außerdem entstehen der NWTU nach Ansicht des Landgerichtes wesentliche Nachteile, die es abzuwenden gilt. Ausdrücklich hat das Gericht die begründete Sorge geäußert, dass im Hinblick auf die personelle Verstrickung des Dachverbandes mit dem TUNRW (Anm.d.Red. Antonio Barbarino) der Dachverband den Konkurrenzverband TUNRW in nicht angemessener Weise gegenüber der NWTU bevorzugen könnte. Diese Gefahr hätte sich laut Ansicht des Gerichtes sogar realisiert, wie es die verweigerte Einsichtnahme in die Unterlagen gezeigt hätte.

Fazit
Das Gerichtsurteil kann so gedeutet werden, dass bei der Aufnahme des TUNRW ordentlich getrickst wurde. Das Tricksereien auf lange Sicht keine Nachhaltigkeit haben, ist einmal mehr bestätigt worden. Insofern dürfte das Urteil ein schallende Ohrfeige für den Dachverband sein. Bei dieser Gelegenheit ist die Frage durchaus berechtigt, ob Antonio Barbarino dort in seiner Funktion als Vizepräsident noch tragbar ist.
Aber auch einzelne Funktionäre des den Dachverband dominierenden Judoverbandes sollten sich fragen, ob die Aussicht, die Sportart Taekwondo weiter zu schwächen und so die Vormachtstellung des Judo zu erhalten, wirklich so verlockend ist, um solche Tricksereien mitzutragen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist nicht bekannt. Der Eindruck ist zumindest entstanden. Immerhin werden hierdurch die Werte des Budo auf eklatante Art und Weise mit Füßen getreten. Der Dachverband ist als Interessensvertretung aller Budo-Sportarten beschädigt.
Es ist zu hoffen, dass der LSB NRW seine abwartende Haltung aufgibt und diesem Treiben ein Ende setzt. Für alle gilt – Regeln sind einzuhalten und niemand ist „gleicher“.

Autor: Der Jo

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. (Albert EInstein)