Landgericht München weist weiteren Antrag von Park auf einstweilige Verfügung zurück

Er hat es wieder versucht! Am 13.05.2016 hat Soo-Nam Park beim Landgericht München einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DTU  gestellt. Allerdings ohne Erfolg, der Antrag wurde abgelehnt.

Man könnte sich fragen, worum geht es denn nun schon wieder? Man mag es aber schon ahnen…

Am 30.04.2016 fand bekanntlich in Kassel die außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Dort wurde die Suspendierung Parks durch die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit bestätigt. Als neuer Präsident der DTU wurde Stefan Klawitter (mit noch größerer Mehrheit) gewählt.

Park trägt Kosten des Verfahrens

Was offenbar ganz und gar nicht im Interesse von Soo-Nam Park gewesen sein muß. Also hat er einmal mehr den Weg über eine einstweilige Verfügung gewählt. Hiermit sollte durchgesetzt werden, dass Soo-Nam Park in seiner Amtsausübung als DTU-Präsident weiterhin nicht behindert werden sollte. Außerdem sollte seine Austragung aus dem Vereinsregister untersagt werden.

Mit seinem Beschluss vom 01. Juni 2016 hat das Landgericht München den von Soo-Nam Park am 13. Mai 2016 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nicht nur das, Park hat hierfür auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
In einer knapp 10-Seitigen, ausführlichen Urteilsbegründung, stellt das Langericht fest, dass man in Park´s Begehren in der Sache keinen Erfolg sehe. Nach summarischer Prüfung könne kein hinreichend sicherer Schluss gezogen werden, dass der von der Mitgliederversammlung am 30. April gefasste Beschluss nichtig sei und eine im Hauptsacheverfahren erhobene Feststellungsklage deshalb Erfolg haben würde.
Außerdem wäre mit einer faktischen Wiedereinsetzung von Park durch das Landgericht, die Hauptsache vorweggenommen und das Mitgliedervotum damit umgangen. Ein bemerkenswert deutlicher Hinweis des Gerichtes auf die hohe Wertigkeit des Mitgliederwillens, als höchstes Gremium eines Verbandes.
Insofern könne auch die Austragung von Park als Präsident der DTU aus dem Vereinsregister nicht untersagt werden.

Damit hat ein Gericht zum zweiten Mal binnen weniger Monate eine Entscheidung im Sinne der Mitglieder eines Verbandes getroffen. Wir erinnern uns, am 19. Februar 2016 wollte der frühere NWTU-Vorstand, um dessen damaligen Präsidenten Antonio Barbarino, über eine einstweilige Verfügung das stattfinden der außerordentlichen Mitgliederversammlung verhindern

Fazit

Für Park selbst bedeutet die Entscheidung eine deutliche Klatsche und vermutlich den endgültigen Schlag, in seinem mutmaßlichen Bestreben, als Präsident zu amtieren, bis zur Wahlversammlung im Oktober 2016. Er müsste nun den Weg über eine Feststellungsklage gehen, ein Urteil wäre bis Oktober nicht realistisch. Was im Übrigen das Landgericht München in seiner Urteilsbegründung ebenso sieht.
Für den Deutschen Olympischen Taekwondoverband – und den Sport in erster Linie – ist es ein guter Tag. Nach monatelangen politischen Scharmützeln ist endlich die lang ersehnte Ruhe eingekehrt. Die Sicht auf das Wesentliche ist wieder frei, inklusive der anstehenden Olympischen Spiele in Rio de Janeiro in wenigen Wochen. Diese Ruhe darf nicht weiter gestört werden.

Autor: Der Jo

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. (Albert EInstein)