Die rechtliche Lage scheint sich allmählich zu klären. Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist Klage gegen die außerordentliche Mitgliederversammlung der DTU vom 21. Februar 2016 erhoben worden. Heute war Verhandlung beim Landgericht in München. Ergebnis: alles rechtmäßig abgelaufen.
Wir erinnern uns: Kurz nach bekannt werden der Ergebnisse aus der außerordentlichen Mitgliederversammlung der NWTU, hat der zu diesem Zeitpunkt noch amtierende DTU-Präsident Soo-Nam Park versucht, die zum Folgetag terminierte AOMV der DTU kurzfristig per Email abzusagen. Genau genommen um 2Uhr morgens, knapp 9 Std. vor Versammlungsbeginn. Angeblicher Grund: Die TUBW hätte den Antrag zurückgezogen, die Grundlage wäre damit nicht mehr gegeben.
Die AOMV der DTU fand trotzdem statt – mit bekanntem Ausgang. Hiergegen erhoben die Landesverbände TUBW, TVBB, TUSW sowie der abberufene Vizepräsident Breitensport, Michaell Bußmann, Klage beim Landgericht München.
Bei der heutigen Verhandlung gab es für die klagenden Parteien allerdings eine böse Überrachung. Das Gericht schloss sich in so gut wie allen Punkten der Argumentation der DTU an, die von Rechtsanwalt Dr. Thomas Freitag aus Hückelhoven (NRW) vertreten wurde. Das Gericht empfahl den Klägern weiterhin, die Klage zurückzuziehen.
Unser Fazit
Das Ergebnis kommt alles andere als überraschend. Die Rechtslage ist eindeutig, auf Basis der DTU-Satzung. Die AOMV wurde satzungsgemäß durch Präsidiumsbeschluss im Dezember 2015 einberufen. Das entsprechende Protokoll trägt sogar die Unterschrift von Präsident Park. Ab diesem Zeitpunkt sind die Gründe für die Einberufung nicht mehr relevant. Der Präsidiumsbeschluss gilt, solange dieser nicht durch einen neuen Präsidiumsbeschluss aufgehoben wird. Der Präsident ist nicht berechtigt den Beschluss seines Präsidiums eigenmächtigt zu kippen.
Es bleibt nun die Hoffnung, dass endlich Vernunft im Lager der Kläger einkehrt, damit sich alle Parteien in Zukunft auf die Hauptsache Konzentrieren können: Die Belange des Sportes und der Mitglieder, die sie vertreten!