Warum das Mitgliederbegehren auf Abwahl des GV???

Ihr werdet Euch sicher schon die Frage gestellt haben: Warum wird das Mitgliederbegehren auf Abwahl des geschäftsführenden Vorstandes gestellt???

Nun, aus unserer Sicht existieren dafür triftige, schwerwiegende Gründe!

Wir sind der Überzeugung, dass sich die (mittlerweile) vier abzuberufenden Amtsinhaber mit ihrem Handeln wiederholt über die NWTU-Satzung sowie über die Interessen der Mitglieder hinweggesetzt haben. Auch reglementieren sie unserer Ansicht nach satzungswidrig einzelne Vorstandsressorts, was den Interessen der Mitgliedsvereine entgegen steht. Weiterhin firmieren und handeln sie satzungswidrig als „Präsidium“.

Wir meinen, dass sie mit ihrem Agieren und Wahlverhalten auf der DTU-Mitgliederversammlung im November 2015, (aus vermutlich persönlichen Motiven) die Mitglieder getäuscht und sich über die Interessen des Landesverbandes gestellt haben.

Daher muss unverzüglich der satzungsgemäße sowie der von den Mitgliedern gewünschte Zustand wieder hergestellt werden, damit Ruhe in den Landesverband einkehrt. Damit kann nicht bis Oktober 2016 gewartet werden. Der NWTU-Vorstand muss die Interessen der Mitglieder wahren.  Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss ohne Verzug einberufen werden.

 

Autor: Der Jo

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