NWTU-Vorstand setzt Rechtsanwalt ein

Gestern erreichte uns ein Schreiben des NWTU-Rechtsausschusses. Wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass der geschäftsführende Vorstand der NWTU einen Anwalt aus einer Düsseldorfer Kanzlei eingesetzt hat, um seine Interessen beim Rechtsausschuss zu vertreten. Augenscheinlich  ist man sich doch nicht mehr ganz so sicher, dass die Ablehnung des Mitgliederbegehrens rechtens war, wie in dem Schreiben an die Mitglieder suggeriert wurde.Für uns ein Stück weit genugtuung mit dem Wissen, dass wir in der Lage sind, uns beim Rechtsausschuss ohne Anwalt vertreten zu können. Im Gegensatz zum Vorstand.

Wir hoffen doch schwer, dass der Anwalt nicht über das verschwenden von Verbandsgeldern bezahlt wird?! Denn dass wäre es in unseren Augen.

Es geht hierbei u.E. nämlich nicht um Angelegenheiten des Verbandes, sondern um Privatpersonen, die gerne unbedingt ihre Posten behalten wollen. Das kann nicht über Verbandsmittel finanziert werden.

Darüberhinaus würde es einem schlechten Treppenwitz gleichen, wenn die Abwehr von Mitgliederbegehren ausgerechtet über Mitgliedergebühren finanziert würden.

Autor: Der Jo

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