ETU-Entscheidung: Beschwerde ist unzulässig!

Gestern Abend wurde die Entscheidung des ETU-Untersuchungsausschusses bekannt gegeben, in der Sache Barbarino/Bozkurt gegen Cicek. Ergebnis: die Beschwerde ist unzulässig!

Es  ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass Antonio Barbarino, flankiert von Cetin Bozkurt, im November 2015 bei der ETU eine Beschwerde gegen Musa Cicek eingereicht hat.

Nach der Anhörung in Istanbul lies sich der Ausschuss viel Zeit, um die vorliegenden Anhörungsergebnisse zu bewerten. In seinem Abschlussbericht kommt der Untersuchungsausschuss nun zu dem Schluss, dass die Initiative zu dem ominösen Telefongespräch von Cetin Bozkurt ausging. Ebenso wurde, gemäß Bericht, das Thema (Korruptionsvorwürfe) auf Initiative von Bozkurt angestoßen.

Auf Basis der Anhörungsergebnisse kann das Gespräch nicht vollständig von Antonio Barbarino mitgehört worden sein, es wurde ihm wohl eher durch Cetin Bozkurt mitgeteilt. Insofern kann Antonio Barbarino nicht als Zeuge in Frage kommen.

Da Cetin Bozkurt als einziger Zeuge übrig bleibt, steht in dem Fall  „Aussage gegen Aussage“. Insofern kann Musa Cicek keine Verfehlung nachgewiesen werden und die Beschwerde von Cetin Bozkurt und Antonio Barbarino wird als unzulässig erachtet.

Ein herber Schlag ins Gesicht des Ex-Nwtu-Präsidenten, Antonio Barbarino, der im Vorfeld schier keine Gelegenheit auslassen wollte, um Musa Cicek zu diskreditieren. Die vielen Ungereimtheiten in der Angelegenheit, ließen dem Ausschuss offensichtlich keine andere Möglichkeit, als die Beschwerde abzulehnen. Damit hat die ETU ein Stück Glaubwürdigkeit zurückgewonnen und ihr angekratztes Image aufpolieren können. Und – eine Entschuldigung seitens Barbarino wäre nun durchaus angebracht.

 

Autor: Der Jo

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