Mitgliedschaft in neuen Verbänden – was gibt es zu beachten

Wie tkd-news.de von verschiedenen Seiten berichtet wurde, ist es wohl einigen von Euch passiert. Wie zu hören ist werden NWTU-Mitgliedsvereine angerufen und informiert, ein neuer Verband wäre in NRW gegründet worden. Weiterhin soll dazu animiert worden sein, in diesen neuen Verband einzutreten, um eine mögliche Aufnahme in den LSB zu erleichtern. Doch hier ist Vorsicht geboten – eine Mitgliedschaft in einem „Nicht-DTU-Verband“, aus falsch verstandener Solidarität, kann ungewollte Konsequenzen mit sich führen!

Wir rekapitulieren: am 20. Februar 2016 fand in Wuppertal eine außerordentliche Mitgliederversammlung der NWTU e.V. statt, mit negativem Ausgang für den bis dahin amtierenden Vorstand. Als Konsequenz entschloss sich augenscheinlich die Mehrzahl der damaligen Vorstandsmitglieder, den demokratischen Findungsprozess der Versammlung nicht akzeptieren zu wollen. Mit insgesamt ca. 14 Vereinsvertretern gründete man keine 4 Tage später einen neuen Verein, der zukünftig als Verband in Konkurenz zur NWTU treten sollte.

Pikante Randnotiz bei dieser Gründungsversammlung: warum ausgerechnet der NWTU-Ehrenpräsident dort anwesend war und sich sogar als Protokollführer für das Gründungsprotokoll dieses Vereines zur Verfügung stellte, ist nicht nachvollziehbar.

Trotz aller Gerüchte und gegenteiligen Behauptungen, es hat sehr gedauert, bis dieser Verein auch tatsächlich in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Siegen eingetragen wurde, nämlich bis Anfang September. Dem Vernehmen nach soll das Amtsgericht Ungereimtheiten mit der Satzung und Unregelmäßigkeiten mit der Versammlung moniert haben. Nichts desto trotz, der Eintrag ist erfolgt. Als nächstes käme nun die Aufnahme in den LSB in Betracht. Über eine Aufnahme soll demnächst entschieden werden, mit offenem Ausgang.

Erst mit der LSB-Mitgliedschaft, und das ist das wichtige, was alle an einem Wechsel interessierten Vereine beachten müssen, käme eine Aufnahme dieses Verbandes in die DTU überhaupt erst in Frage. Vorher nicht! Darüber entschieden kann jedoch frühestens auf der Mitgliederversammlung der DTU e.V., im Frühjahr 2017, da im Oktober ausschließlich Vorstandsneuwahlen stattfinden (Wahlversammlung). Die Chancen für eine Aufnahme in die DTU e.V. sind allerdings eher als schlecht zu bewerten, aufgrund der Satzungsvorgaben des Bundesverbandes. Sie besagt, dass nur ein Landesverband pro Bundesland Mitglied der DTU e.V. sein kann. Somit bliebe für den „neuen“ Verband nur der Klageweg. Erfahrungsgemäß kann dieser Weg mehrere Jahre dauern, bis darüber entschieden wurde. Ausgang: Ungewiss.

Doch nicht desto trotz, die Möglichkeit im Frühjahr 2017 in die DTU e.V. aufgenommen zu werden ist grundsätzlich gegeben. Was passiert aber mit den Vereinen, die zu früh dem „neuen“ Verband beigetreten sind? Denn solange der neue Verband nicht Mitglied der DTU e.V. ist, sind seine Mitgliedsvereine ebenfalls nicht Mitglied der DTU e.V.. Sie dürfen somit nicht am Sportverkehr der DTU sowie seinen angeschlossenen Landesverbände teilnehmen, inkl. Gürtelprüfungen, Lehrgängen, Kadermaßnahmen, Teilnahme an Deutschen und internationalen Verbandsmeisterschaften.

Ihr werden jetzt vermutlich denken, dass dies internationale Meisterschaften (G-Turniere) nicht beträfe. Das ist leider doch der Fall. Man muss Mitglied eines Nationalen Verbandes sein, um an internationale Meisterschaften Teilnehmen zu können. Was man als Mitglied eines Nicht-DTU-Verbandes selbstverständlich nicht ist. Es sei denn, die ETU würde sich ein weiteres Mal in interne Verbandsangelegenheiten einmischen und einseitig Partei ergreifen, unter Missachtung ihres eigenen Regelwerkes. Den Konstellationen im Council und den Erfahrungen der letzten Zeit folgend kann dies natürlich passieren, obwohl an dieser Stelle nichts falsches unterstellt werden soll. Oder es kann auch passieren, dass die ETU in diesem Fall Rückgrat zeigt und sich neutral verhält. Alles kann, nichts muss, alles Spekulation.

Vier Szenarien, die zu bedenken sind

Wer mit einem Beitritt in den neuen Verein/Verband liebäugelt, muss als NWTU-Verein einige Spielregeln bedenken und beachten:

Szenario 1: Ist eine vorübergehende Doppelmitgliedschaft möglich, zusätzlich zur NWTU?
Theoretisch ja. Gemäß NWTU-Satzung müssen sich die betreffenden Vereine jedoch im Vorfeld, d.h. vor einem Beitritt, die Genehmigung vom NWTU-Landesverband zu dieser Mitgliedschaft einholen. Ob die NWTU e.V. diese Genehmigung erteilt, ist jedoch mehr als zweifelhaft. Aus nachvollziehbaren Gründen wird die NWTU e.V. vermutlich kein Interesse daran haben, Mitgliedsvereine den gleichzeitigen Beitritt zu einem Taekwondo-Verband zu gestatten, der offensichtlich gegen die Interessen der NWTU e.V. arbeitet und der NWTU schaden will.

Szenario 2: Der betreffende NWTU-Verein ignoriert die NWTU-Satzung und schließt sich dem „neuen“ Verband ohne Genehmigung an.
Diese Vorgehensweise ist natürlich als höchst problematisch anzusehen. Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen, können sanktioniert werden. Möglich Sanktionen wären z.B. eine zeitlich befristete Vereinssperre und Ausschluss aus dem DTU-Sportverkehr, bis hin zum Verbandsausschluss. Möglich sind natürlich auch andere Sanktionen.

Szenario 3: Der NWTU-Verein hat sich bereits dem neuen Verband angeschlossen – heimlich. Die NWTU e.V. wird es ja eh nicht erfahren.
Auch diese Vorgehensweise ist als höchst problematisch anzusehen. Der LSB NRW listet alle Vereine sowie ihre Verbandszugehörigkeit in transparenter Art und Weise auf. Insofern natürlich der neue Verband in den LSB NRW aufgenommen würde. NRW-Verbände haben grundsätzlich das Recht, jederzeit die Verbandszugehörigkeit seiner Mitgliedsvereine einzusehen. Sie würden diese (heimliche) Mitgliedschaft mit großer Wahrscheinlichkeit bemerken und sanktionieren. Dies betrifft vermutlich auch die Gründungsmitglieder (-vereine) dieses neuen Verbandes.

Szenario 4: Der NWTU-Verein tritt aus der NWTU e.V. aus, schließt sich dem „neuen“ Verband an und geduldet sich, bis über die Aufnahme als DTU-Mitglied auf der DTU-Mitgliederversammlung im Frühjahr 2017 entschieden wurde (d.h. ob oder ob nicht). Die Nachteile für seine Vereinsmitglieder nimmt man dabei in Kauf.
Das wäre vermutlich nicht die vernünftigste aber zumindest die sauberste und gradlinigste Lösung für den betreffenden NWTU-Verein. Lieber „klare Kante“ zeigen, als versuchen zu schummeln und zu tricksen. Das schadet der eigenen Reputation und führt vermutlich trotzdem nicht zum Ziel.

FAZIT:

Nach Abwägung aller Möglichkeiten erscheint es in der Tat besser abzuwarten, bis klare Verhältnisse und damit „Rechtssicherheit“ gegeben ist. Heißt: Abwarten, bis die Aufnahme in die DTU tatsächlich passiert ist und dann in Ruhe entscheiden. Denn, wie bereits oben angeführt, eine Entscheidung aus falsch verstandener Solidarität ist nicht unbedingt eine gute Entscheidung.

So, damit habt ihr als Vereinsvorsitzende alle Informationen und seid damit in der Lage, Euch Eure eigene Meinung zu bilden.

Autor: Der Jo

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. (Albert EInstein)

2 Gedanken zu „Mitgliedschaft in neuen Verbänden – was gibt es zu beachten“

Kommentare sind geschlossen.