Suspendierter DTU-Präsident sorgt weiter für Irritationen

Am vergangenen Samstagabend wurde die Taekwondo-Szene durch eine offizielle Mitteilung der ETU  in Aufregung versetzt. Darin wird ein Schreiben der Deutschen Taekwondo Union e.V. an ETU-Präsident Pragalos präsentiert, in dem die Anerkennung von ETU-Trainerlehrgänge seitens der DTU bescheinigt wird. Unterschrieben wurde dieses Schreiben von … Soo-Nam Park.

Tatsächlich – klickt man auf die Anlage, so liest man folgendes:

(…) Hiermit bestätige ich, dass die Trainerlehrgänge der Europäischen Taekwondo Union von der Deutschen Taekwondo Union anerkannt werden. (…)

Was an diesem Schreiben sofort auffällt, es ist datiert vom 17. Dezember 2015. Ein Zeitraum, der mit der aktuellen Diskussion um die ETU-Trainerlizenzen in keinem Zusammenhang steht. Sie kam erst mit Suspendierung des griechischen Verbandes durch Präsident Pragalos am 24. März 2016  auf.

Sofort liegt der Vedacht nahe, es handele sich um ein bestelltes Gefälligkeitsschreiben durch Dr (h.c.) Soo-Nam Park (Mitglied des ETU-Councils), an seinen in Bedrängnis geratenen ETU-Präsidenten Athanasios Pragalos. Zweifelsfrei beweisbar ist es jedoch nicht – zumindest bis dato. Bekanntlich ist Soo-Nam Park seit dem 21. Februar 2016 als Präsident der DTU suspendiert.

Dieses Schreiben fand sofort seine Verbreitung in sozialen Medien und sorgte damit für große Irritationen und Nachfragen. Allerdings war der Inhalt dieses Schreibens dem Deutschen Bundesverband weder bekannt noch durch Präsidiumsbeschlüsse legitimiert. Um etwaige Probleme mit dem DOSB erst gar nicht aufkommen zu lassen, sah sich das DTU-Präsidium nun zu einer Klarstellung gezwungen.

Mit ihrer heutigen Veröffentlichung auf der DTU-Webseite sowie in ihrer Mitteilung an ETU-Präsident Pragalos stellt die DTU daher klar, dass nur der DOSB in der Bundesrepublik Entscheidungen über Anerkennungen von auswärtigen Trainerlizenzen sowie Trainerlehrgängen treffen kann. Die DTU wäre an Vorgaben des DOSB zwingend gebunden. Die im Schreiben von Herrn Park bescheinigte Anerkennung wäre daher nicht korrekt und könne daher durch die DTU nicht aufrecht erhalten werden.

Autor: Der Jo

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